Die Prüfung gemäß §82b Gewerbeordnung
Das „Pickerl“ für Ihren gewerberechtlichen Betrieb
Was ist die §82b Prüfung und benötige ich so etwas?
Für jede genehmigte Betriebsanlage ist in Österreich verpflichtend und regelmäßig eine §82b Prüfung durchzuführen. Diese Prüfung ist Inhalt der Gewerbeordnung.
Zu jeder wiederkehrenden Prüfung ist eine Prüfbescheinigung mit angeschlossenem Prüfbericht zu erstellen. Dies ist in der Betriebsanlage zur jederzeitigen Einsicht aufzubewahren bzw. nach Aufforderung der Behörde zu übermitteln.
Sollten Mängel oder Abweichungen von der Genehmigung festgestellt werden, so hat die Prüfbescheinigung entsprechende Vorschläge samt angemessenen Fristen für die Behebung und Beseitigung der Mängel und Abweichungen zu enthalten.
Wer muss die Prüfung veranlassen?
Inhaber von gewerblichen Betriebsanlagen müssen in regelmäßigen Abständen prüfen lassen, ob die Betriebsanlage noch die entsprechenden Vorschriften erfüllt.
Wichtig ist: Reine Begehungen durch die Behörde ersetzen nicht diese gesetzliche Prüfpflicht!
Wie oft ist auf §82b zu prüfen?
Sofern im Genehmigungsbescheid nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Frist in der Regel fünf Jahre.
Anlagen die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren entsprechen, müssen alle sechs Jahre einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Was ist zu prüfen?
Konkret gleicht der Prüfer organisatorisch ab, ob der aktuelle Zustand der Betriebsanlage auch dem genehmigten Bescheid entspricht.
Berücksichtig werden:
- Genehmigungsbescheide
- sonstige geltende gewerberechtliche Vorschriften
- gem. §356b anzuwendende Vorschriften
- gem. Abschnitt 8a die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen
Warum IMMOTECH Austria?
- Wir unterstützen Sie bei:
- der Erhebung und Sichtung Ihrer Bescheide
- der Überprüfung und Bewertung des Erfüllungsgrades von Auflagen
- der Erstellung der nötigen Prüfdokumentation
Weitere Leistungen für Ihr Unternehmen
Sollten bei der §82b Prüfung Mängel aufscheinen, unterstützen wir Sie gerne mit weiteren Dienstleistungen:
- Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B1301
- Brandschutzbeauftragtentätigkeiten
- Brandschutzwärtertätigkeiten
- Jährliche Überprüfung/Wartung der Brandschutztüren
- Überprüfung und Inspektion der Industrieanlagen und Gebäude durch Drohnen
- Kennzeichnung der Stolper- und Gefahrenquellen im Betriebsobjekt/-gelände
- Liftwärtertätigkeiten
- Uvm…
Wir, die Firma IMMOTECH Austria, übernehmen für Sie gerne die Aufgabe und prüfen Ihren gewerberechtlichen Betrieb.