FAQ

Für jedes Gebäude kann nur eine dieser Normen gelten. Man unterscheidet zwischen B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude, z.B. Bürogebäude oder Pflegeheime, etc.).

Der Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaft verantwortlich und demnach auch haftbar. Die B1300/B1301 Überprüfungen kann potenzielle Gefahrenquellen aufzeigen, bzw. dienen auch als Beweis/Entlastungsgrund im Falle eines Schadens.

Laut §1319 ABGB besteht die Beweispflicht über die Einhaltung der Verkehrssicherheit.

Der Eigentümer vom Spielplatz.

Unsere Gutachter treffen direkt vor Ort eine professionelle Einschätzung über den Schweregrad des Mangels als Richtwert für den Kunden.

  • 1x jährlich gesetzlich durch ein Ziviltechniker-Büro
  • 4x jährlich durch den Hersteller
  • (empfohlen) monatliche oder wöchentliche Funktionsprüfung durch IMMOTECH

Laut GewO ist die Überprüfung alle 5-6 Jahre durchzuführen.

IMMOTECH Team kontaktieren