Für jedes Gebäude kann nur eine dieser Normen gelten. Man unterscheidet zwischen B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude, z.B. Bürogebäude oder Pflegeheime, etc.).
Der Eigentümer ist für die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaft verantwortlich und demnach auch haftbar. Die B1300/B1301 Überprüfungen kann potenzielle Gefahrenquellen aufzeigen, bzw. dienen auch als Beweis/Entlastungsgrund im Falle eines Schadens.
Laut §1319 ABGB besteht die Beweispflicht über die Einhaltung der Verkehrssicherheit.
Laut ÖNORM 1053 alle 2 Jahre.
Der Eigentümer vom Spielplatz.
Unsere Gutachter treffen direkt vor Ort eine professionelle Einschätzung über den Schweregrad des Mangels als Richtwert für den Kunden.
- 1x jährlich gesetzlich durch ein Ziviltechniker-Büro
- 4x jährlich durch den Hersteller
- (empfohlen) monatliche oder wöchentliche Funktionsprüfung durch IMMOTECH
Laut GewO ist die Überprüfung alle 5-6 Jahre durchzuführen.