Paragraph 82b

Überprüfung von Betriebsanlagen gemäß Paragraph 82b:

Der Paragraph 82b der Gewerbeordnung verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen ohne Aufforderung durch die Behörde zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Diese Prüfpflicht wird nicht durch Begehungen durch die Behörde ersetzt. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. 

Laut Paragraph 82b muss der Inhaber seine Betriebsanlage alle fünf Jahre dahingehend kontrollieren, ob sie noch dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Anlagen, die nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren entsprechend §359b GewO 1994 genehmigt wurden, müssen nur alle sechs Jahre überprüft werden. 

Großer Aufwand

Im Rahmen der Prüfung muss ein Check sämtlicher Betriebsanlagenbescheide stattfinden. Außerdem muss verglichen werden, inwieweit der gewerbebehördliche Genehmigungsbestand noch mit der Anlagenrealität übereinstimmt und welche der vorhandenen Genehmigungen und Auflagen für die bestehende Betriebsanlage noch relevant sind. Wichtig ist außerdem, zu kontrollieren, ob die Betriebsanlage dem „Abschnitt 8a betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen“ unterliegt. 

Die gesamte Überprüfung muss umfassend dokumentiert werden. Aus dieser Dokumentation muss der Inhalt der Prüfung im Detail hervorgehen.

Besonders für größere Betriebe ist das alles mit immensem Aufwand verbunden, der sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei wesentlichen Änderungen einer Betriebsanlage im Vergleich zum Genehmigungszeitpunkt wird zudem ein Betriebsanlagenänderungsverfahren nötig, das in etwa mit einem neuen Genehmigungsverfahren vergleichbar ist. 

Unerlässlich für die Rechtssicherheit Ihres Betriebes

Für die Rechtssicherheit Ihres Betriebes ist die Einhaltung der Verordnung aber von höchster Wichtigkeit. Im Falle von Schäden oder Unfällen und damit einhergehenden Haftungsfragen ist der Nachweis der Gesetzeskonformität für Sie von großem Vorteil. Und auch für die Zertifizierung nach einschlägigen Qualitätsmanagement-Normen wie ISO 9001, 14000 oder EMAS ist die Einhaltung der Prüfpflicht unerlässlich.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre tägliche Arbeit konzentrieren können, übernehmen wir von Immotech Austria die umfangreiche Überprüfung Ihres Betriebs gern für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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