Wozu die ÖNORMEN?
Die ÖNORM B1300 und B1301 sind das Pickerl für Ihre Immobilie: Wer sich an die darin formulierten Empfehlungen hält, ist in Haftungsfragen zumeist auf der sicheren Seite. Beide ÖNORMEN liefern Immobilieneigentümern standardisierte Verfahrensregeln für Sichtkontrollen ihrer Objekte. Sie schlagen Vorgehensweisen und standardisierte Dokumentationen für Objektsicherheitsprüfungen vor, wodurch mögliche Schäden und Mängel am Gebäude frühzeitig erkannt werden können.
Unter die Lupe genommen werden dabei bauliche, technische und organisatorische Aspekte der technischen Objektsicherheit, der Gefahrenvermeidung und des Brandschutzes, des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie des Einbruchsschutzes und des Schutzes vor Außengefahren.
Immobilieneigentümer unterliegen der Verkehrssicherheitspflicht und sind somit für die Instandhaltung Ihrer Objekte verantwortlich. Das bedeutet, dass zumutbare Instandhaltungs- und Verbesserungsarbeiten veranlasst werden müssen, um die gefahrlose und verkehrssichere Verwendung der Immobilie durch Benutzer garantieren zu können. Regelmäßige Gebäudeüberprüfungen sind schon allein aus Sicherheitsgründen von großer Wichtigkeit – aber auch, weil Eigentümer speziell bei vermieteten Gebäuden oder Wohneinheiten für Schäden haften müssen, die aufgrund von nicht erfolgten Wartungen und Reparaturen entstanden sind. Mit regelmäßig durchgeführten Objektsicherheitsprüfungen gemäß der ÖNORMEN B1300 und B1301 gehen Sie auf Nummer sicher!
Der Unterschied zwischen den ÖNORMEN
Doch wo liegt der Unterschied zwischen den beiden ÖNORMEN? Die ÖNORM B1300 liefert Empfehlungen für die Objektsicherheitsprüfungen bei Wohngebäuden, während die ÖNORM B1301 bei Nicht-Wohngebäuden Anwendung findet. Unter letztere fallen alle gewerblich genutzten Gebäude wie etwa Büros, Gebäude des Groß- und Einzelhandels und Lagerräume, aber auch öffentliche Gebäude wie beispielsweise Schulen, Rathäuser, Bahnhöfe oder Gebäude, die für Kultur, Sport oder Veranstaltungen genutzt werden.
Im Rahmen der ÖNORM B1301 werden somit auch Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitnehmerschutzgesetz relevant. Es braucht hier zudem zusätzliche Bescheide und besondere behördliche Genehmigungen; nicht selten gelten auch besondere Auflagen und Verbote, die es zu beachten gilt. Der Betreiber muss obendrein umfassende Dokumentationen zu Wartungen vorlegen und Nachweise erbringen, dass er alle Maßnahmen, zu denen er verpflichtet ist, einhält.
IMMOTECH Austria ist Österreichs größter und ältester Anbieter im Bereich der ÖNORM B1300 und B1301. Vertrauen Sie dem Experten! Wir beraten Sie gern.