Baumkontrollen nach der ÖNORM L 1122:
Bäume sind nicht nur monetär von Wert, sondern auch ideell. Allerdings ist jeder Grundbesitzer für die Verkehrssicherheit seiner Bäume verantwortlich. Die ÖNORM L 1122 dient daher der Herstellung und Erhaltung eines gesunden, langlebigen und gleichzeitig verkehrssicheren Baumbestandes.
Vermeidung baumzerstörender Maßnahmen
Die ÖNORM legt fest, dass alle Pflegemaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt werden müssen. Baumzerstörende Maßnahmen sollen vermieden werden: Aus diesem Grund sollten beispielsweise erforderliche Schnittmaßnahmen schon beim Jungbaum durchgeführt werden, damit beim Altbaum keine schweren Eingriffe wie Kronenreduktionen notwendig werden.
Im Rahmen der ÖNORM L 1122 werden unter anderem Arbeiten im Wurzelbereich wie die Belüftung und Bewässerung und die Wurzelbehandlung von Bäumen behandelt. Auch Pflegemaßnahmen in der Krone, beispielsweise hinsichtlich des Schnitts und der Behandlung von Schäden, werden thematisiert. Einen wichtigen Aspekt bilden zudem stabilisierende Maßnahmen wie die Sicherung der Baumkrone.
Baumpflege den Profis überlassen
Damit die Verkehrsunsicherheit von Bäumen effektiv vermieden wird, sollen entsprechende Leistungen durch die ÖNORM standardisiert werden. Grundbesitzer sollten Pflege- und Kontrollmaßnahmen an ihren Bäumen in jedem Fall den Profis überlassen: Entstehen nämlich Sach- oder Personenschäden und die Verkehrssicherheit der schadenverursachenden Bäume war nicht gegeben, dann drohen harte Strafen und hohe Schadensersatzforderungen.
Vertrauen Sie daher den Schutz Ihrer Bäume nur ÖNORM-gerecht handelnden Fachbetrieben an! Wir von Immotech kümmern uns darum – nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.