Eine Blitzschutzanlage schützt ein Bauwerk vor den verheerenden Folgen eines Blitzeinschlags.
Schlägt ein Blitz ungehindert in ein Gebäude ein, entstehen durch die starke Hitzeentwicklung häufig Brände und im Bauwerk gebundene Flüssigkeiten (Wasser, Harz, o.ä.) können explosionsartig verdampfen. Elektrische Leitungen werden überlastet und beschädigt.
Blitzschutzanlage – der Aufbau
Eine Blitzschutzanlage verringert das Ausmaß solcher Schäden, indem es dem einschlagenden Blitz einen Weg mit deutlich geringerem elektrischem Widerstand anbietet und ihn so um das Gebäude herum in die Erde leitet.
Eine Blitzschutzanlage besteht typischerweise aus zwei Komponenten, der Fangeinrichtung oder dem Blitzableiter und dessen Erdung über die Erdungsanlage.
Der Blitzableiter besteht aus Stangen, Drähten, Seilen oder anderen Metallteilen, welche an definierten Stellen des Gebäudes angebracht werden. Die Fangeinrichtung muss aus witterungsbeständigem, elektrisch gut leitfähigem Material gefertigt sein.
Über die Erdungsanlage leitet die Fangeinrichtung den Blitz sicher in die Erde. Je nach Alter des Gebäudes und Bodenwiderstand gibt es hier verschiedene Anlagen, die die jeweiligen Gegebenheiten berücksichtigen. Auch die Erdungsanlage muss sicher gegen Korrosion geschützt werden und ausreichend Kontakt zum Erdreich haben.
Blitzschutzanlage – die Überprüfungen
In Österreich müssen Blitzschutzanlagen in explosions- und feuergefährdeten Bereichen sowie
Objekten, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden einmal pro Jahr überprüft werden.
Blitzschutzanlagen für Bauten, in denen sich größere Menschenansammlungen aufhalten, bspw.
Kindergärten und Schulen, Einkaufszentren, Kinos oder Hochhäuser oder Bauten mit starker elektronischer Ausstattung sowie Blitzschutzanlagen an Industrie- und Gewerbeanlagen oder Kulturgütern mindestens alle drei Jahre überprüft werden.
Blitzschutzanlagen für freistehende Schornsteine, Aussichtstürme, landwirtschaftliche
Gebäude oder Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten wie Reihenhäuser müssen
mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.
Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten müssen mindestens alle zehn Jahre überprüft werden.
Die Prüfintervalle entsprechen der ÖVE-E 49.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass im Bescheid des Gebäudes andere Intervalle festgesetzt werden können.
Neben diesen regelmäßigen Prüfungen gibt es eine Verpflichtung zur Überprüfung der Blitzschutzanlage nach Veränderungen, Reparaturen oder Blitzschlägen!
Zusätzlich zu den regelmäßigen Überprüfungen durch eine Fachfirma sieht der Gesetzgeber zudem eine jährliche Eigenkontrolle vor. Bei dieser Eigenkontrolle ist der augenscheinliche Zustand und die Einhaltung der Prüfintervalle zu kontrollieren. Dies kann durch die Augenscheinsprüfungen lt. ÖN B1300/B1301 abgedeckt werden!
Übrigens sind auch Antennenerdungen und Erdungen von PV-Anlagen regelmäßig zu überprüfen
und das Einbringen der Mindesterderlänge muss nachgewiesen werden.
Blitzschutzanlage – sicher durch die IMMOTECH
Im Rahmen der Augenscheinsprüfungen nach ÖNORM B1300/B1301 überprüfen unsere Sachverständigen auch den Zustand Ihrer Blitzanlage und die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle. Durch Unwetter, Tiere oder Sachbeschädigung entdecken unsere Gutachter immer wieder beschädigte Blitzableitungen, welche im Vorjahr noch vollkommen intakt waren.
Deshalb ist eine jährliche Inaugenscheinnahme Ihres Gebäudes so wichtig!