Objektsicherheit nach ÖNORM B1301
Das „Pickerl“ für Ihre IMMOBILIE
Die ÖNORMEN B1300 und B1301 dienen als Leitlinie für die Prüfung des gebrauchsfähigen und vor allem sicheren Zustands von Objekten. Des Weiteren setzt sie eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende zerstörungsfreie Augenscheinsprüfung voraus. Hierbei geht es nicht nur darum, den aktuellen Stand der Technik zu evaluieren. Es geht vielmehr darum, gesonderte Gefahren für die Nutzer dieser Gebäude rechtzeitig zu erkennen. Demgegenüber stehen die gesetzlichen Vorgaben des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).
Die ÖNORM B1300 bezieht sich dabei auf Wohngebäude aller Arten. Die ÖNORM B1301 trifft auf alle übrigen Gebäude der weiteren Nutzung zu, wie in etwa Geschäf
Beide ÖNORMEN sind in insgesamt vier Fachbereiche untergliedert. Diese haben den Sinn zufolge, eine Evaluierung von möglichem Gefahrenpotential zu strukturieren und zu erleichtern.
F1: Technische Objektsicherheit
F2: Gefahrenvermeidung und Brandschutz
F3: Gesundheits- und Umweltschutz
F4: Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Vergewissern Sie sich auch gerne über die rechtliche Notwendigkeit dieser ÖNORM bei unserem langjährigen juristischen Partner und Berater SWS Rechtsanwälte:
Das Gutachten von IMMOTECH Austria:
Als Eigentümer eines Gebäudes tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Personen, die sich darin aufhalten sowie deren Eigentum. Im Schadensfall sind Sie derjenige, der haftet. Daher gilt es, potenzielle Gefahrenquellen in den Anlagen frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und zu beheben. Wir von IMMOTECH Austria helfen Ihnen gerne dabei, die Sicherheit in Ihrem Gebäude aufrecht zu erhalten und Schadensfälle zu vermeiden. Als größter Anbieter von Objektsicherheitsüberprüfungen nach der ÖNORM B1301, Mitglied im Normenausschuss und […] sind wir Ihr erfahrener und verlässlicher Partner in allen Fragen der Objektsicherheit.
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